Beantragung

Die erforderlichen Formulare für die Beantragung können Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger anfordern. Bei Rehabilitanden im erwerbsfähigen Alter ist Ihre Rentenversicherung zuständig, ansonsten, wie bei bspw. Rentnern oder Schülern, die Krankenversicherung.

Zusammen mit Ihrem Haus- oder Facharzt können Sie den Antrag für eine Reha-Maßnahme stellen und an Ihre Renten- oder Krankenversicherung weiterleiten.

Wichtig: Auf Ihrem Antrag muss ,,Ambulante Rehabilitation‘‘ vermerkt sein.

Außerdem haben Sie durch das berechtigte Wunsch- und Wahlrecht die Möglichkeit, Ihre Wunscheinrichtung selbst zu bestimmen. Dazu können Sie einfach auf der ersten Seite des Rehabilitations-Antrages vermerken, in welcher Einrichtung Sie behandelt werden möchten. Weitere Informationen zum Thema Wunsch- und Wahlrecht können Sie dem Flyer des BamR entnehmen.

(Link Wunsch-und Wahlrecht)

Sollten Sie Fragen zur Beantragung einer ambulanten Rehabilitation haben, wenden Sie sich gerne an unser Team.

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