Informationen zur ambulanten Rehabilitation
Indikation: Orthopädie und Traumatologie
Therapieangebote und -dauer
Zu Lasten aller folgender Kostenträger besteht im REHA- und Sportmedizinischen Zentrum die Möglichkeit, eine wohnortnahe, ambulante Rehabilitation durchzuführen:
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Deutsche Rentenversicherung (Oldenburg - Bremen)
- Deutsche Rentenversicherung (Braunschweig - Hannover)
- LAK Niedersachsen - Bremen
- Knappschaft Bahn - See
- GKV (gesetzliche Krankenversicherungsträger)
- gesetzliche Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften)
- private Versicherungsträger
1.) Diese Form der medizinischen Rehabilitation erfolgt auf Antrag (Vordruck beim Rentenversicherungsträger erhältlich) vom Haus-, Facharzt oder Krankenhaus, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
2.) Eine Antragsstellung kann auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, wenn dadurch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt, gemildert, ausgeglichen, ihre Verschlimmerung verhütet oder ihre Folgen gemildert werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Broschürenreihe Nr. 12 des VDR, unter folgender Adresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger Abt. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Eysseneckstr. 55 60322 Frankfurt am Main http://www.deutsche-rentenversicherung.de
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